Wohnungseigentumsrecht
Im Wohnungseigentumsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Koschella sowohl Verwalter, als
auch Gemeinschaften von Wohnungseigentümern sowie den einzelnen Wohnungseigentümer zu
Folgendem:
- Fragen zur Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung
- Beschlüsse und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, des Verwalters und des
Verwaltungsbeirates
- Abgrenzungsfragen bei Sonder-/Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechten
- Abgrenzungsfragen bei baulichen Veränderungen / Ordnungsgemäße Instandhaltung
(Luxussanierung/Modernisierung
etc.)
- Ordnungsgemäße Verwaltung
- Beitreibung von Hausgeldern
- Instandhaltungsrücklage
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- Sonderumlagen
- Anteilige Kostentragungspflicht (Verteilungsschlüssel)
- Entzug des Wohnungseigentums