Im Maklerrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Koschella vornehmlich die Interessen von Maklern, insb. bei der Prüfung, dem Entwurf und der Optimierung von Maklerverträgen sowie der Geltendmachung und ggf. gerichtlichen Durchsetzung von Provisionsansprüchen.
Im Nachbarrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Koschella die Interessen von Nachbarn, insb. bei der Durchsetzung oder Abwehr von nachbarrechtlichen Ansprüchen auf Duldung, Unterlassung und Beseitigung. Aber auch die Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadenersatzansprüchen kommt in Betracht.
Im Allgemeinen Zivilrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Koschella in folgenden Bereichen: